- Säureverätzung
- Säurever|ätzung,durch äußerliche oder innerliche Einwirkung von Säuren hervorgerufene Schädigung der Haut, Schleimhaut oder der Augen, durch chronische Einwirkung von Säuredämpfen auch der Zähne (Zerstörung des Zahnschmelzes); führt zu oberflächlicher Eiweißdenaturierung mit einer Koagulationsnekrose (lokale Gewebezerstörung) und Bildung von Ätzschorf. Augenverätzungen rufen Hornhauttrübungen, Lidverwachsung mit dem Augapfel (Symblepharon) und schrumpfende Vernarbungen hervor.Beim Trinken von Säure (Unfall, Suizidversuch) wird die Schleimhaut v. a. in der Speiseröhre (Speiseröhrenverätzung) und in Mundhöhle, Magen sowie teilweise auch im oberen Dünndarm geschädigt; dies führt zu starken Schmerzen mit Druckempfindlichkeit, Erbrechen blutig-schleimiger, sauer reagierender Massen mit den Risiken einer Aspiration von Erbrochenem, einer Perforation in die Bauchhöhle und einer Bauchhöhlenentzündung.Die durch Resorption hervorgerufene Säurevergiftung führt v. a. zu Nieren- und Leberschädigungen, Kreislaufkollaps und Koma. - Die Sofortmaßnahmen entsprechen denen bei Laugenverätzung.Beruflich bedingte Säureverätzungen können versicherungsrechtlich als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit gelten.
* * *
Säu|re|ver|ät|zung, die: durch Säure hervorgerufene Verätzung.
Universal-Lexikon. 2012.